Visabestimmungen in Thailand:

Bevor wir uns gleich in die unendlichen Weiten der thailändischen Bürokratie stürzen werden, möchten wir noch kurz erwähnen, dass sich Recherche-Arbeiten zu den folgenden Themen (...milde gesagt) nicht gerade einfach gestalten, und wohl auch kaum zu den Lieblingsthemen der Betreiber einer Thai-Website gehören.
Die offiziellen Informationsquellen – von denen man zu erfahren hofft, ab wann welche neuen Vorschriften amtlich sind – decken sich nicht immer. Außerdem werden manche Regelungen von den jeweiligen Immigration Bureaus, bzw. deren Beamten unterschiedlich interpretiert. Das wiederum führt dazu, dass auch die Informationen in deutschsprachigen Thailandforen und anderen Quellen – aufgrund der abweichenden Erfahrungen bei verschiedenen Immigration Niederlassungen – nicht immer übereinstimmen.
Auch wir können für die Richtigkeit der Angaben keine Garantie übernehmen.

Alle von uns eingebauten Überarbeitungen haben wir sowohl farblich (...grün) als auch textlich (...Änderung und Datum) gekennzeichnet, und zur Vereinfachung werden wir das auch künftig so handhaben.

Wer es ganz genau wissen will, der kommt natürlich nicht daran vorbei, sich durch die wichtigste Grundlagenlektüre zum Thema "längerer Aufenthalt von mehr als 30 Tagen in Thailand" zu arbeiten – und das ist die "Order of the Royal Thai Police Headquarters No. 777/2551".
Das Team von "Isaanlawyers.com" bietet eine englischsprachige, 14 seitige Übersetzung als kostenlosen Download. (...The new visa rules - Nov. 2008 for foreigners)
Alles, was – im Vergleich zur alten "Order of the Royal Thai Police Headquarters No. 606/2549" – geändert wurde, ist in der neuen Download-Version rot markiert. Das macht es wesentlich einfacher die Änderungen als solche zu erkennen. Begriffsdefinitionen:

1. "Tourist Visa Exemption" – Einreise ohne Visa:

2. "Tourist Visa":

3. "Non Immigrant Visa":

3.1 "Non Immigrant Visa - Type B" (business and work)
3.2 "Non Immigrant Visa - Type O" (others)

3.3 "Three Year Non Immigrant Visa - Type B" (business)

Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr:

Die Basis für eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis ist ein "Non Immigrant Visa". Wer dann noch die notwendigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt, der kann die Jahres-Aufenthaltserlaubnis bei dem – für ihn zuständigen – Immigration Bureau beantragen:

1. In Thailand ansässige Ehepartner von thailändischen Staatsbürgern...

2. Personen, die mindestens 50 Jahre alt sind...

3. Personen, die für eine – in Thailand ansässige – Firma arbeiten, oder an einem Unternehmen beteiligt sind, bzw. sonstige Geschäftsleute...

4. "Investment-Visa" von Geschäftsleuten...

Alternative "Aufenthalts-Varianten":

"Thai Longstay Concept":

"Resedence Permit" (Daueraufenthaltsgenehmigung):

Abschließendes zum Thema "Thailand-Visa":

  1. Die Daten bezüglich der Einreise und Ausreise, die vom Immigration Office bei der Ankunft in Thailand in den Reisepass eingetragen werden, müssen genauestens beachtet werden. Illegale Einreise und verspätete Ausreise sind strafbar und können mit Geldstrafe (...500,- Baht pro Tag bei Overstay) oder Freiheitsentzug geahndet werden.
    Die Verlängerung von Visa kann beantragt werden bei:
    Immigration Office Thailands
    50 Soi Suan Plu, South Satorn Rd.,
    Yannawa, Bangkok 10120
    Tel.+66-2-287 3101 bis -3110, Fax +66-2-287 1310

    Änderung 2009/09:
    In einer Pressemitteilung der Immigration wurde am 03. September 2009 im englischsprachigen "Thai-Visa-Forum" darauf hingewiesen, dass das Immigration Bureau in Bangkok in die Chaengwattana Road umziehen – und dort am 01. Oktober 2009 eröffnen wird. Inzwischen wurde der Termin auf den 28. September 2009 vorverlegt.
    Leider sind die offiziellen Angaben zum jetzigen Zeitpunkt noch recht vage und unvollständig...
    In unseren Blog-Posts "Immigration Bureau Bangkok zieht in die Chaengwattana Road um" und "Neues zum Ortswechsel des Immigration Bureaus Bangkok" sind alle Informationen zu finden, die uns derzeit vorliegen – inclusiv brauchbaren Wegbeschreibungen.
  2. Eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis entbindet NICHT von der Pflicht, sich weiterhin alle 90 Tage – in unverändertem Rhythmus – bei der Immigration melden zu müssen.
    Im übrigen fordert die Immigration seit Juli 2008 bei der 90 Tage-Meldung einen Wohnsitznachweis, der sowohl in Form eines Mietvertrages, oder einer Internet-, Telefon- oder Stromrechnung erbracht werden kann. Wichtig ist, dass die Adresse auf dem Papier vermerkt ist.
  3. Falls eine Krankheit oder ein Unfall den Weg zur Immigration verhindern sollten, so könnte man sich bei der 90 Tage-Meldung auch von thailändischen Ehepartner vertreten lassen. Bei anderen Visa-Angelegenheiten ist das nicht möglich. Um Ärger und Strafzahlungen zu vermeiden, muss nach einer Verhinderung des Besuches ein ärztliches Attest aus einem staatlichen Krankenhaus vorgelegt werden.
  4. Wer nicht über eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis oder eine Dauer-Aufenthaltserlaubnis verfügt, kann nicht länger als drei Monate an einem Stück in Thailand verweilen, ohne kurz auszureisen – egal über welches Visum er verfügt.
    Von den vielen illegalen Möglichkeiten, die in den Touristenzentren angeboten werden (...nur der Reisepass reist für etwa 2.000,- bis 3.000,- Baht ohne den Besitzer aus, oder man kauft sich für etwa 25.000,- bis 30.000,- Baht gleich eine komplette Jahres-Aufenthaltserlaubnis) ist dringend abzuraten! Sie sind illegal, und werden mit Gefängnisstrafen geahndet.
    Legal sind dagegen die von seriösen Reisebüros angebotenen Visa-Touren, da es sich hier nicht um simulierte Reisen handelt.
  5. Wer das Land während der ihm genehmigten Aufenthaltsdauer ohne "Re-Entry-Permit" verlässt, der verliert seine Aufenthaltsgenehmigung!
    Eine einfache "Re-Entry-Permit" kostet 1.000,- Baht (...etwa 20,- Euro), eine "Re-Entry-Permit" für mehrfache Aus/Einreise 3.800,- Baht (...etwa 79,- Euro).

Links:

Genial!!! Auf einer vom englischsprachigen "Thai-Visa-Forum" erstellten Google maps Seite findet man alle thailändischen Immigration Offices im Überblick.

Gute Informationen zum Thema "Workpermit" findet man auf den Seiten des "Department of Employment" (Arbeitsministerium).

Nützliche Formulare der Immigration in Bangkok als Download.
Wahlweise im Word- oder PDF-Format
(ACHTUNG: Am 14. 12. 2009 wurde die Internetpräsenz der Immigration Bangkok von Google als "attackierende Website" eingestuft. Siehe auch unser Blogpost zum Thema.)

In unseren Blog-Posts "Immigration Bureau Bangkok zieht in die Chaengwattana Road um" und "Neues zum Ortswechsel des Immigration Bureaus Bangkok" sind alle Informationen zu finden, die uns zur neuen Office-Adresse vorliegen – inclusiv brauchbaren Wegbeschreibungen.

Beim "Ministry of Foreign Affairs" gibt es eine Seite namens
Questions & Answers on Thai Visa.

Wer keine Lust hat, sich mit der Materie zu beschäftigen, aber trotzdem langfristig in Thailand verweilen möchte, der kann seine Wünsche auch kostenpflichtig von Profis umsetzen lassen, die über langjährige Erfahrungen in den Bereichen Marriage, Buying Condo or Land, Legal Services und Real Estate Services verfügen, wie z.B. die "Siam International Legal Group".

Sitemap Mailformular Über thailandblick.com Impressum

© www.thailandblick.com